Fenster restaurieren im Denkmalschutz
Wenn bei einem denkmalgeschützten Gebäude im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Fenster ausgetauscht werden sollen, ist einiges zu beachten. Denn: die jeweiligen Landesgesetze zur Denkmalpflege sehen eine Reihe von Bestimmungen für die Fenstersanierung vor, um den historischen Wert des Gebäudes zu erhalten. Dabei gilt: Substanzsicherung vor Verschönerung. Der Erhalt historischer Bausubstanz hat also immer höchste Priorität.
Historische Werte schützen: Fenster in denkmalgeschützten Gebäuden restaurieren
Historische Fenster erzählen uns viel über vergangene Epochen und ihre jeweilige Bau- und Handwerkskunst. Das macht sie besonders schützenswert. Originale Fenster aus alten Zeiten gibt es dabei immer weniger. Obwohl in vielen Fällen gut erhalten, reparaturfähig und damit nachhaltig und architektur-ästhetisch wertvoll, werden sie manchmal vorschnell ersetzt. Daher hat der Denkmalschutz die Aufgabe, erhaltungsfähige Bausubstanz von Baudenkmälern zu sichern: Erhalt geht vor Ersatz. Kein Nachbau - und sei er noch so gut - ist ein Original.


Oberstes Ziel denkmalpflegerischer Maßnahmen ist daher die Erhaltung der ursprünglichen Substanz als Träger der Denkmaleigenschaft. Historische Fenster tragen oft maßgeblich zum Erscheinungsbild eines Gebäudes bei. Von außen verleihen sie mit ihren oft regionaltypischen Formen und Teilungen einer Fassade einen eigenen Charakter, während sie von innen durch Zierbeschläge und den besonderen Lichteinfall den Räumen einen einzigartigen Charme verleihen. Immer wenn es sich beim betreffenden Gebäude um ein Baudenkmal handelt, muss die Denkmalschutzbehörde Veränderungen an den Fenstern genehmigen. Andernfalls kann die Behörde einen Rückbau verlangen.
Bis zu vier verschiedene Gewerke waren an der Erstellung eines Fensters beteiligt. Das Fenster ist damit Träger wichtiger historischer Informationen.
Norbert Schöndeling, Technische Hochschule Köln/Fakultät für Architektur, Institut für Baugeschichte und Denkmalpflege
Erhaltungsgrundsatz für Denkmalfenster: Wann denkmalgeschützte Fenster erneuert werden müssen
Bis die Denkmalbehörde entscheidet, ob die ursprünglichen Fenster erhalten werden können oder sie durch Nachbauten, sogenannte Denkmalfenster, ersetzt werden müssen, durchläuft sie einen immer ähnlichen Prozess: Am Anfang steht der Befund. Es muss vor Ort festgehalten werden, in welchem Zustand sich die alten Fenster befinden. Anschließend gibt es anhand eines Leitfadens von der Vereinigung der Landesdenkmalschützer (VDL) eine Fallprüfung, ob die Fenster erhalten werden können oder ersetzt werden müssen.
Grundsätzlich ergibt sich eine stufenweise Prüfung: Soll das Originalfenster durch Bearbeitung komplett erhalten werden und soweit dies auch wirtschaftlich vertretbar ist, wird die komplette Sicherung der Fenstersubstanz angestrebt. Ist ein weitgehender Erhalt möglich, indem Einzelteile ersetzt oder Zusatzkonstruktionen angebracht werden, sollte diese Lösung umgesetzt werden. Bei der Instandhaltung sind zwei Faktoren wesentlich: Inwieweit sind die Fenster aus technischer Sicht erhaltungsfähig und sind diese Maßnahmen wirtschaftlich zumutbar? Nur wenn beides nicht darstellbar ist, kommt ein vollständiger Ersatz der Fenster in Betracht.


Für die denkmalfachliche Bewertung des Fensterbestands werden vier Fallgruppen unterschieden:
Fallgruppe A: Bauzeitliche Fenster oder Fenster, die prägenden Umgestaltungsphasen angehören und die die Denkmalaussage wesentlich mittragen.
Fallgruppe B: Fenster ohne eigenen Beitrag zum Denkmalwert, die weder zu keinen baulichen Schäden führen, noch das geschützte Denkmalbild schmälern. Diese Fenster können erhalten werden, müssen es aber nicht.
Fallgruppe C: Fenster, die als beeinträchtigend zu bewerten sind, also das Denkmalerscheinungsbild verunstalten. Hier ist auf den Austausch der Fenster hinzuwirken.
Fallgruppe D: Fenster, die aufgrund ihrer technischen Ausführung und/oder bauphysikalischen Leistungsfähigkeit substanzielle Schäden an angrenzenden Bauteilen hervorrufen. Hier ist eine Fenstererneuerung geboten.
Starke Partner für Fenster-Restaurierung
Originalmaterial aus der Erbauungszeit eines denkmalgeschützten Gebäudes trägt zum Wert und zur Wertsteigerung von Denkmälern bei. Ist die Restaurierung historischer Fenster möglich, dann sollte sie in traditionellem Fensterbauhandwerk vorgenommen werden.
Die Sanierung alter Fenster erfolgt historisch gerecht nur mit authentischem Material. Ersetzt wird nur das Nötigste. Unter Zuhilfenahme moderner Technik weisen rekonstruierte Rahmen, glasteilende Sprossen und Profile am Ende der Sanierung ein denkmalgerechtes, stimmiges Ergebnis.
Reparieren lohnt sich und ist nachhaltig. Gut erhaltene historische Fenstersubstanz kann bei Bedarf wieder so aufgearbeitet werden, dass sie in neuem Glanz erstrahlt. Auch die Funktionalität kann so verbessert werden, dass damit modernen Ansprüchen genügt wird. Wir verfügen über ein ausgewähltes Netzwerk von Partner:innen, mit denen wir Ihnen eine passende Leistung für Ihr Denkmalprojekt anbieten können. Sprechen Sie uns gerne an!


Fenster im Denkmalschutz mit Originalcharakter erneuern: Der Einsatz von Sprossenfenstern
In manchen Fällen ist die Substanz der alten Fenster nicht mehr zu retten, sodass sie ersetzt werden müssen. Wenn Fenster ausgetauscht werden müssen, stehen wir bereit, die Anforderungen von Bauherren und Denkmalschützern umzusetzen. Unserer Meinung nach braucht es dann keine noch so gut gemachte Kopie, sondern ein neues Original. Eines, das den Charakter des alten Hauses wieder aufleben lässt und dem Gebäude gleichzeitig ganz neuen Glanz verleiht. Deshalb haben wir gemeinsam mit Denkmalschützern das Gracil entwickelt: Ein Fenster mit schmalen Flügelansichten und filigranen Sprossen, das an die fein gearbeiteten Originale aus einer anderen Zeit erinnert. Und trotzdem hervorragende Wärmedämmwerte mitbringt.